Waste Management und Rückbau
Jahrzehnte trugen Kernkraftwerke zur Energieerzeugung in Deutschland bei. Nach dem Unfall im japanischen Kernkraftwerk Fukushima I im Jahr 2011 wurde in der 13. Novelle des Atomgesetzes die Beendigung der Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität in Deutschland festgelegt. Acht Kernkraftwerken wurde daraufhin mit sofortiger Wirkung die Berechtigung zum Leistungsbetrieb entzogen. Die neun übrigen Kernkraftwerke wurden bis zum 15. April 2023 schrittweise abgeschaltet.
Beim Betrieb von Kernkraftwerken als auch bei deren Rückbau fallen radioaktive Abfälle an. Die Behandlung und Entsorgung dieser Abfälle ist eine wichtige und zentrale Aufgabe, der sich der Lehrstuhl für Endlagersicherheit und insbesondere die Arbeitsgruppe Nukleare Entsorgung und Rückbau angenommen hat.